- anweisen
- bestimmen; festlegen; entscheiden; verordnen; verfügen; diktieren; vorschreiben; anordnen; regeln; vorgeben; aufzwingen; veranlassen
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an|wei|sen ['anvai̮zn̩], wies an, angewiesen <tr.; hat:1. für jmdn. aussuchen, bestimmen, festlegen und ihm zeigen:jmdm. einen Platz, ein Zimmer, eine Arbeit anweisen.2. (jmdm.) einen bestimmten Auftrag erteilen, (jmdm.) etwas befehlen:ich habe ihn angewiesen, sofort die Chefin zu benachrichtigen; sie war angewiesen, nicht darüber zu sprechen.einen Auszubildenden [bei der Arbeit] anweisen.4. aufs Konto überweisen:den Angestellten das Gehalt anweisen.* * *
ạn||wei|sen 〈V. tr. 277; hat〉1. anordnen, auftragen, befehlen2. belehren, unterweisen3. überweisen (Geld)4. zuteilen● er hat mich angewiesen, die Sachen wegzubringen ● jmdm. einen Betrag (durch die Bank, die Post) \anweisen; bitte weisen Sie Ihre Leute an, mit den Kisten vorsichtig umzugehen; jmdm. einen Platz \anweisen; man hat mir dieses Zimmer angewiesen ● jmdn. bei einer neuen Arbeit \anweisen ● auf etwas od. jmdn. angewiesen sein etwas od. jmdn. nötig haben, unbedingt brauchen; ich bin ganz auf ihn, auf seine Hilfe angewiesen; er ist ganz auf sich selbst, auf sich allein angewiesen er muss für sich selbst sorgen, sich allein helfen* * *
ạn|wei|sen <st. V.; hat:1. zuweisen, zuteilen:jmdm. ein Quartier, ein Zimmer, einen Stuhl, im Restaurant einen Tisch a.;man wies mir eine Arbeit an.2. beauftragen, jmdm. etw. befehlen:ich habe ihn angewiesen, die Sache sofort zu erledigen;sie ist angewiesen, uns sofort zu verständigen.3. anleiten:den Lehrling [bei der Arbeit] a.4.a) die Auszahlung veranlassen:das Gehalt, ein Honorar a.;b) durch die Post überweisen:ich habe [ihr] den Betrag nach Melbourne angewiesen.* * *
ạn|wei|sen <st. V.; hat: 1. zuweisen, zuteilen: man wies mir eine Arbeit an; jmdm. ein Quartier, ein Zimmer, einen Stuhl, einen Tisch im Restaurant a.; Der Kellner wies mir auf Englisch einen Platz an (Koeppen, Rußland 80). 2. beauftragen, jmdm. etw. befehlen: ich habe ihn angewiesen, die Sache sofort zu erledigen; sie ist angewiesen, uns sofort zu verständigen; Eine Frau, wohl sie seine, erschien, ... und er wies sie herrisch an, für das Frühstück zu sorgen (Heym, Schwarzenberg 154). 3. anleiten: den Lehrling [bei der Arbeit] a. 4. a) die Auszahlung veranlassen: das Gehalt, ein Honorar a.; b) als Postsendung o. Ä. überweisen: ich habe [ihm] den Betrag durch die Post angewiesen.
Universal-Lexikon. 2012.